Werbungskosten sind Ausgaben, die durch Ihre berufliche Tätigkeit entstehen. Das Finanzamt gewährt automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr. Sobald Ihre tatsächlichen Kosten höher sind, lohnt die Steuererklärung.
Die 15 wichtigsten Werbungskosten
1. Fahrtkosten (Pendlerpauschale)
- done0,30 € pro Kilometer für die erste Entfernung (einfache Wegstrecke)
- doneAb 21 km: 0,38 € pro Kilometer
- doneZählt nur die einfache Strecke – nicht Hin- und Rückfahrt!
- doneBeispiel: 30 km Arbeitsweg × 220 Arbeitstage × 0,38 € = 2.508 €/Jahr
2. Homeoffice-Pauschale
- done6 € pro Tag, maximal 1.260 € pro Jahr (entspricht 210 Homeoffice-Tagen)
- doneGilt auch ohne separates Arbeitszimmer
- doneArbeitstage im Homeoffice im Kalender dokumentieren!
3. Arbeitsmittel
- doneComputer, Schreibtisch, Stuhl, Lampe, Büromaterial
- doneAnschaffungskosten bis 800 € netto sofort absetzbar
- doneTeurere Gegenstände werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben
- donePraxistipp: Auch Headsets, Webcams und Monitore für das Homeoffice sind absetzbar
4. Berufliche Weiterbildung
- doneKursgebühren, Seminare, Bücher, Fachzeitschriften
- doneReisekosten zur Weiterbildung
- doneAuch Online-Kurse und Lernplattformen (z.B. LinkedIn Learning)
5. Doppelte Haushaltsführung
- doneWenn Sie aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt führen
- doneBis zu 1.000 €/Monat für die Zweitwohnung absetzbar
- doneHeimfahrten, Umzugskosten und Verpflegungskosten
6. Dienstreisen und Geschäftsreisen
- doneFahrtkosten (0,30 €/km mit eigenem PKW)
- doneVerpflegungspauschalen: 14 € (ab 8h Abwesenheit), 28 € (Übernachtung)
- doneÜbernachtungskosten mit Nachweis
7. Berufskleidung
- doneNur für typische Berufskleidung die nicht privat getragen wird (Arztkittel, Uniform, Schutzkleidung)
- doneNormale Businesskleidung ist nicht absetzbar (Ausnahme: Richter-, Anwaltsrobe etc.)
8. Gewerkschaftsbeiträge
- doneVollständig als Werbungskosten absetzbar
- doneBeleg vom Gewerkschaftsbüro anfordern
9. Telefonkosten
- doneAnteilig absetzbar, wenn beruflich genutzt
- donePauschal: 20 % der Telefonrechnung, max. 20 €/Monat
- doneBei separatem Berufstelefon: voller Abzug
10. Kontoführungsgebühren
- donePauschale von 16 € pro Jahr ohne Nachweis
- doneBei höheren tatsächlichen Kosten: mit Beleg
11. Bewerbungskosten
- donePorto, Fotokopien, Bewerbungsfotos, Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
- doneAuch bei erfolgloser Bewerbung vollständig absetzbar
12. Berufliche Literatur
- doneFachbücher, Fachzeitschriften, berufliche Zeitungen
- doneAbonnements für berufliche Nachrichtenportale
13. Steuerberatungskosten (beruflicher Anteil)
- doneKosten für Steuerberater oder WISO/Elster-Software
- doneNur der berufliche Anteil der Steuerberatung (nicht Kapitalerträge etc.)
14. Unfallkosten auf dem Arbeitsweg
- doneReparaturkosten oder Totalschadenersatz bei Unfall auf dem Weg zur Arbeit
- doneNur wenn keine Versicherungserstattung erfolgt
15. Kontoführungsgebühren, Bankgebühren
- doneFür das Gehaltskonto: pauschal 16 €/Jahr ohne Nachweis
Welche Belege benötigen Sie?
Das Finanzamt kann Nachweise einfordern. Bewahren Sie auf:
- doneQuittungen und Rechnungen (mind. 4 Jahre)
- doneFahrtenbuch oder Kalendereinträge für Dienstreisen
- doneKontoauszüge für regelmäßige Ausgaben
Berechnung des Steuervorteils
Der Steuervorteil durch Werbungskosten hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei 45.000 € Jahresbrutto beträgt der Grenzsteuersatz ca. 30–35 %.
Beispiel: 3.000 € Werbungskosten statt 1.230 € Pauschbetrag = 1.770 € mehr Werbungskosten × 32 % Grenzsteuersatz = 566 € Steuerersparnis.
Fazit
Werbungskosten sind oft die größte Quelle für Steuererstattungen. Führen Sie das ganze Jahr über eine einfache Liste Ihrer beruflichen Ausgaben – das dauert nur wenige Minuten und lohnt sich Jahr für Jahr. Nutzen Sie unseren Einkommensteuer Rechner für eine Schätzung Ihrer Rückerstattung.