Nach der Hochzeit können Eheleute ihre Steuerklasse wechseln und so mehr Netto aus dem gleichen Gehalt herausholen. Die wichtigste Entscheidung: Kombination III/V oder IV/IV?
Die Steuerklassen für Verheiratete
Als verheiratetes Paar haben Sie grundsätzlich drei Möglichkeiten:
- doneKombination IV/IV: Beide Partner behalten Steuerklasse IV – identisch zur Situation als Ledige.
- doneKombination III/V: Der Hauptverdiener wechselt in Klasse III, der Nebenverdiener in Klasse V.
- doneIV/IV mit Faktor: Eine Variante von IV/IV, bei der ein individueller Faktor die Abzüge präziser berechnet.
Wann lohnt sich III/V?
Die Kombination III/V empfiehlt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Als Faustregel gilt: Wenn die Einkommensverteilung 60/40 oder mehr beträgt, profitiert das Paar von III/V.
Rechenbeispiel: 5.000 € + 2.000 € Brutto
| Steuerklasse | Netto Partner A | Netto Partner B | Gesamt Netto |
|---|---|---|---|
| IV/IV | ca. 3.350 € | ca. 1.520 € | ca. 4.870 € |
| III/V | ca. 3.870 € | ca. 1.100 € | ca. 4.970 € |
Mit III/V ergibt sich ein monatlicher Vorteil von rund 100 € mehr Netto für das Haushaltsnetzwerk.
Achtung: Bei Klasse V wird zu wenig Lohnsteuer abgezogen. Die Differenz muss via Steuererklärung am Jahresende nachgezahlt werden. Planen Sie hierfür eine Rücklage ein!
IV/IV mit Faktor – die smarte Alternative
Die Faktorenmethode kombiniert die Vorteile beider Welten: Beide Partner behalten ungefähr das passende Nettogehalt, und Nachzahlungen am Jahresende werden minimiert. Das Finanzamt berechnet den individuellen Faktor automatisch.
Diese Methode empfiehlt sich besonders für:
- donePaare mit ähnlichem Einkommen
- doneSelbstständige mit schwankendem Einkommen
- doneWer keine hohe Steuernachzahlung riskieren möchte
Den Steuerklassenwechsel beantragen
Wann ist ein Wechsel möglich?
Ein Steuerklassenwechsel ist grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr möglich – und zwar bis zum 30. November des laufenden Jahres (für das aktuelle Steuerjahr). Bei bestimmten Lebensereignissen (Hochzeit, Trennung, Tod) sind auch unterjährige Wechsel möglich.
Wie beantragen?
- 1Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern" (steht auf der Website des Bundesfinanzministeriums bereit)
- 2Beide Partner unterschreiben
- 3Beim zuständigen Finanzamt einreichen – persönlich, per Post oder digital über ELSTER
Der Wechsel gilt dann ab dem Folgemonat nach Eingang des Antrags.
Tipps für Neupaare
- 1Sofort nach der Hochzeit die Steuerklasse anpassen – je früher, desto mehr Netto im laufenden Jahr.
- 2Jahresausgleich nicht vergessen: Bei III/V ist die Steuererklärung Pflicht.
- 3Trennung oder Scheidung: Beide Partner fallen automatisch zum 1. Januar des Folgejahres zurück in Klasse I.
Fazit
Die Wahl der richtigen Steuerklasse kann Paaren monatlich hunderte Euro mehr Netto bescheren. Bei ungleicher Einkommensverteilung lohnt III/V, bei ähnlichem Einkommen empfiehlt sich IV/IV (mit Faktor). Nutzen Sie unseren Brutto-Netto Rechner, um beide Szenarien direkt zu vergleichen.