Ein Minijob (auch 556-Euro-Job genannt) ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von maximal 556 € (2025). Für Arbeitnehmer fallen dabei in der Regel keine Steuern an – aber es gibt wichtige Ausnahmen und Besonderheiten.
Steuern beim Minijob: Wer zahlt was?
Beim Minijob zahlt grundsätzlich der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 % des Bruttogehalts an das Finanzamt. Diese Steuer deckt Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag ab – der Arbeitnehmer erhält seinen Lohn ohne Abzüge.
Wenn der Arbeitgeber keine Pauschalsteuer zahlen möchte (z.B. bei Privathaushalten), wird der Minijob individuell besteuert – dann werden Ihre persönlichen Steuerdaten (Steuer-ID, Steuerklasse) herangezogen.
Sozialversicherung beim Minijob
| Beitrag | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 13,0 % | 0 % |
| Rentenversicherung | 15,0 % | 3,6 % (opt-out möglich) |
| Arbeitslosenversicherung | keine | keine |
| Pflegeversicherung | keine | keine |
Rentenversicherungspflicht
Seit 2013 sind Minijobber rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt 15 %, der Arbeitnehmer 3,6 % des Bruttogehalts. Wer keine RV-Beiträge zahlen möchte, kann sich befreien lassen – verliert damit aber auch Rentenansprüche.
Empfehlung: Zahlen Sie die RV-Beiträge! Schon wenige Jahre Minijob können Ihren Rentenanspruch spürbar erhöhen und Sie erwerben Ansprüche auf Reha-Leistungen.
Minijob neben Hauptjob
Wer neben einer Hauptbeschäftigung einen Minijob hat, muss einige Besonderheiten beachten:
- doneDer Minijob bleibt steuerfrei, solange die Grenze von 556 €/Monat nicht überschritten wird
- doneRentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers im Minijob werden nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet
- doneMehrere Minijobs werden zusammengerechnet – bei Überschreitung der 556-€-Grenze wird der Minijob sozialversicherungspflichtig
Kirchensteuer beim Minijob
Die Pauschalsteuer von 2 % umfasst auch die Kirchensteuer – unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer kirchensteuerpflichtig ist oder nicht. Wer keine Kirchensteuer zahlt, kann beim Arbeitgeber einen Kirchensteuererstattungsantrag stellen.
Jahresausgleich und Steuererklärung
Minijobber müssen keine Steuererklärung abgeben, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer zahlt. Eine freiwillige Erklärung kann sich aber lohnen, wenn:
- doneDie Werbungskosten den Pauschbetrag (1.230 €) übersteigen
- doneWeitere steuermindernde Kosten vorliegen
- doneDas Gesamteinkommen (inkl. Minijob bei individueller Besteuerung) sehr niedrig ist
Minijob-Grenze überschritten – was nun?
Wer die 556-€-Grenze dauerhaft überschreitet, wechselt in die Midijob-Zone (556 € – 2.000 €). Dann gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, aber Steuern auf das Arbeitsentgelt fallen an.
Nutzen Sie unseren Midijob Rechner für eine genaue Berechnung.
Fazit
Der Minijob ist für Arbeitnehmer weitgehend steuerfrei – der Arbeitgeber übernimmt die Pauschsteuer. Trotzdem gilt: Rentenversicherungsbeiträge sind sinnvoll, und bei Mehrfachminijobs müssen die Grenzen beachtet werden. Nutzen Sie unseren Minijob Rechner für eine genaue Berechnung Ihres Nettoverdienstes.